NABU Insel Usedom beim "Tag der Vereine" in Karlshagen vertreten

Informationen zu unserer Arbeit
Informationen zu unserer Arbeit

Am 14. September 2024 war unsere NABU-Gruppe beim 5. Tag der Vereine in Karlshagen mit einem Informationsstand vertreten. Interessierte Besucher konnten sich über unsere Naturschutzarbeit auf der Insel Usedom informieren. Besonders freute uns, dass wir einige Interessenten zu unserer nächsten Arbeitsberatung einladen konnten.

 

Leider zeigte sich aber auch, dass das Interesse an aktiver Naturschutzarbeit noch größer sein könnte. Wir werden zukünftig weiterhin an solchen Veranstaltungen teilnehmen, um das Bewusstsein für die Bedeutung des Natur- und Artenschutzes weiter zu schärfen und mehr Menschen für unsere Arbeit zu begeistern.

 

Insgesamt war der Tag für uns trotzdem ein Erfolg und wir freuen uns auf die nächsten Gelegenheiten, unsere Arbeit vorzustellen und neue Unterstützer zu gewinnen.


Hochwasser-Prognose

Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie hat die Notfallpläne für Sturmfluten und Hochwasser aktualisiert. Dabei wurden drei Szenarien berechnet:

  1. Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit, wie es im Schnitt alle 20 Jahre auf die Küste trifft
  2. Hochwasser mit 200-jähriger Wahrscheinlichkeit
  3. Extremhochwasser

Bereits beim ersten Szenario würde der Bereich zwischen Zempin und Koserow komplett unter Wasser stehen, die Orte selbst wären aber kaum betroffen. Beim zweiten Szenario würden die östlichen Wohngebiete einen guten halben Meter unter Wasser stehen und Damerow sogar komplett bis zu einem Meter. Bei einem Extremhochwasser würde Zempin komplett versinken, ebenso die Bundesstrasse B111.

 

Durch das Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommerns wurde angekündigt, mehr in den Küstenschutz zu investieren.


Neue Biberverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Copyright: NABU/Klemens Karkow
Copyright: NABU/Klemens Karkow

Ab 01. Januar 2020 gilt die neue Biberverordnung in Mecklenburg-Vorpommern. Demnach können Maßnahmen gegen Biber ergriffen werden, wenn diese dem Menschen zu sehr in die Quere kommen. Dies betrifft z.B. Wasser- und Bodenverbände oder Unternehmen wie die Bahn.

 

Laut Biberverordnung sind solche Maßnahmen allerdings nur dann zulässig, wenn es keine zumutbaren Alternativen gibt, so das Schweriner Umweltministerium. Welche Maßnahmen ergriffen werden sollen, darf allerdings nur durch geschultes Personal entschieden werden. 

 

Der NABU-MV sieht bisher keine Gefahr für den Artenschutz, solange die Population durch die neue Verordnung nicht bedroht wird. Es fehle an Rechtssicherheit, da die neue Regelung in MV nicht durch das strengere EU-Gesetz gedeckt ist. Jäger, die zu Unrecht ein Tier abschießen, können dafür haftbar gemacht werden. Das könnte viele Jäger abschrecken, außerdem erfüllen Schutzmaßnahmen wie die Umsiedlung der Biber oder Metallgitter in gefährdeten Dämmen meistens ihren Zweck.

 

Biber gehören zu den streng geschützten Tieren. Ihre Zahl wird in Mecklenburg-Vorpommern aktuell auf 2000 - 3000 Tiere geschätzt, nachdem sie zum Ende des 20. Jahrhunderts weitgehend verschwunden waren. 

 

Durch die neue Biberverordnung kann nun nach dem Wolf eine weitere geschützte Art in Mecklenburg-Vorpommern getötet werden.

 

Die neue Bundesverordnung zum Abschuss von Problemwölfen hält der NABU Mecklenburg-Vorpommern nicht für sinnvoll. Gegenüber der Ostseezeitung äußerte sich der Landesvorsitzende Stephan Schwill zu der Verordnung. Da etablierte Wölfe lernen, dass ein Schutzzaun wehtut, werden sie sich zukünftig von diesem fernhalten. Neue Wölfe, die ein Revier eines verstorbenen oder umgesiedelten Wolfes übernehmen, wissen dies noch nicht. Somit könne sich der Konflikt zwischen Nutztierhaltern und Wölfen verschärfen. 

 

In Mecklenburg-Vorpommern leben aktuell 8 Wolfsrudel und 2 Paare.